Geschäftskonto

Finden Sie hier die Top 10 Geschäftskonten für Selbständige, Freiberufler, Personengesellschaften und GmbHs aus 26 analysieren Geschäftskonten.

Wählen Sie zuerst Ihre Unternehmensform, damit wir Ihnen die entsprechenden Bankangebot aufzeigen können. Nicht jede Bank bietet jedem Unternehmertypus ein entsprechendes Konto an.

Information zum Geschäftskonto

Das Thema Geschäftskonto ist für jeden Selbstständigen ein wichtiger Meilenstein. Es geht dabei nicht nur um Ordnung in den Finanzen, sondern auch um rechtliche Sicherheit und professionelles Auftreten gegenüber dem Finanzamt und Kunden.

Hier ist ein Überblick, unterteilt nach den verschiedenen Unternehmensformen:


1. Freiberufler & Einzelunternehmer

Für Freiberufler (z. B. Designer, Journalisten, Ärzte) und Einzelunternehmer besteht keine gesetzliche Pflicht für ein separates Geschäftskonto. Rein rechtlich dürften Sie alles über Ihr privates Girokonto abwickeln.

  • Aber Achtung: Viele Banken verbieten die geschäftliche Nutzung privater Konten in ihren AGB.
  • Der Vorteil: Ein eigenes Konto trennt Miete und Wocheneinkauf strikt von Honoraren und Betriebsausgaben. Das spart beim Jahresabschluss Zeit und Nerven.
  • Kosten: Es gibt oft günstige oder sogar kostenlose Modelle bei Neobanken (FinTechs).

2. Personengesellschaften (GbR, OHG, KG)

Sobald Sie sich mit Partnern zusammenschließen (z. B. eine GbR), ist ein gemeinsames Geschäftskonto dringend empfohlen, auch wenn es für die GbR keine strikte gesetzliche Pflicht gibt.

  • Es dient als zentrale Anlaufstelle für alle Gesellschafter.
  • Die Haftung und Gewinnverteilung lassen sich so wesentlich transparenter nachvollziehen.

3. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG)

Hier wird es ernst: Für Kapitalgesellschaften ist ein Geschäftskonto zwingend erforderlich.

  • Gründungsphase: Das Stammkapital (z. B. 25.000€ bei einer GmbH oder ab 1€ bei einer UG) muss auf ein Firmenkonto eingezahlt werden, damit der Notar die Anmeldung zum Handelsregister vornehmen kann.
  • Rechtliche Trennung: Die GmbH ist eine eigene Rechtspersönlichkeit. Privatvermögen und Firmenvermögen müssen strikt getrennt bleiben, um Haftungsrisiken (Stichwort: Durchgriffshaftung) zu vermeiden.